Über uns

bga – Fachverband und Kompetenzzentrum

 

Seit stolzen 90 Jahren setzen wir uns als Verband für die Belange unserer Mitglieder ein und engagieren uns aktiv für den Baustoff Gussasphalt sowie seine vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten, darunter:

  • Estrich im Wohnungsneubau, in der Altbausanierung sowie im Industriebau
  • Abdichtung – in Kombination mit Bitumenwerkstoffen – auf Brücken, begrünten Flächen, Parkdecks und in Tiefgaragen
  • Beschichtung (Estrich) in verfahrenstechnischen Anlagen
  • flüssigkeitsundurchlässige Flächenbefestigung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG § 62)
  • Deckschicht auf Brücken und Straßenverkehrsflächen.

Durch die Mitarbeit in der Internationale Gussasphalt-Vereinigung (IGV), in der sich die nationalen Beratungsstellen zusammengeschlossen haben, werden europaweit Erfahrungen gesammelt, die in die Normung und die Veröffentlichungen der Technischen Kommission einfließen. Wir und unsere Mitglieder sind vertreten in den für Gussasphalt wichtigen Normungsgremien und Fachverbänden.

Gremien

Unsere Erfahrungen

Wir und unsere Mitglieder sind vertreten in den für Gussasphalt wichtigen Normungsgremien und Fachverbänden:

 

Normungsgremien

 

Fachverbände

 

Gremien für Technische Regelwerke

Die Erfahrungen aller Mitgliedsfirmen werden in die Arbeit dieser Gremien – vor allem bei der Erstellung Technischer Regelwerke – eingebracht:

Mitgliedschaft

Ihre Vorteile im Überblick

 

Mitglieder der bga sind alle am Baustoff Gussasphalt Interessierten, also Gussasphaltverarbeiter, Baustoffhersteller und -lieferanten, Sachverständige, Architekten, Planer, Bauleiter und Technische Berater sowie Prüflabore und Verbände. Unsere Mitgliedsunternehmen stehen für Qualität, Zuverlässigkeit, fachliche Kompetenz und Leistungsfähigkeit. Sie führen das Signet der bga. Die Mitgliedschaft in der bga bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, darunter:

 

  • Zugehörigkeit zu einem anerkannten Berufsverband
  • Technische Beratung in allen Fragen zur Anwendung von Gussasphalten
  • Zeitnahe Informationen zu Veränderungen im Regelwerk
  • Einflussnahme auf Änderungen in Regelwerk und Normung
  • Vergünstigungen beim Besuch von Veranstaltungen zur Weiterbildung
  • Vergünstigungen beim Erwerb von bga-Publikationen
  • Werbemöglichkeit auf der Homepage der bga
  • Werbemöglichkeit zweimal jährlich im GUSSASPHALT MAGAZIN
    (Auflage: 11.500)
  • Werbemöglichkeit auf Veranstaltungen der bga
  • Zugang zur internen Seite der bga-Homepage, die u.a. Gutachten, Prüfzeugnisse u.v.m. enthält.

Zertifizierung

Qualität – schwarz auf weiß

 

Qualitätssicherung und technische Weiterbildung ist eine der Kernaufgaben unseres Verbandes. Daher informieren wir ausführlich über die verschiedenen Zertifizierungsmöglichkeiten und bieten darüber hinaus  in Zusammenarbeit mit anderen Fachinstitutionen oder Hochschulen weitere Qualifizierungsmaßnahmen an.

GA-Schein

Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Gussasphalt für Verkehrsflächen und Estriche

 

Auf Grundlage des Leitfadens „Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Gussasphalt für Verkehrsflächen und Estriche (GA-Schein)“ wird diese Zusatzqualifikation in Kooperation mit der BWI-Bau GmbH, Institut der Bauwirtschaft in Düsseldorf, angeboten.

GA-Schein

Achtung – neue Termine!

17. – 18.02.2025  Kerpen (bei Köln)
10. – 11.03.2025  Münster
18. – 19.03.2025  Frankfurt/Main
08. – 09.04.2025  Raum Hannover

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
BWI-Bau GmbH
Institut der Bauwirtschaft
Uhlandstr. 56, 40237 Düsseldorf
Tel.: +49 211 6703-293, Fax: +49 211 6703-282
Kundenbetreuung@BWI-Bau.de,
www.BWI-Bau.de

AB-BA-Schein

Konstituierung des „Ausbildungsbeirates Brückenabdichtung (AB-BA) bei der bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V.“

 

Der Einsatz und die Herstellung von Abdichtungen auf Ingenieurbauwerken sind geregelt in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING), Teil 6 „Brückenbeläge“. Die ZTV-ING, Teil 6, Abschnitte 1 bis 4 wurde umfangreich überarbeitet. Die im Zuge der Regelwerksüberarbeitung entstandenen Anforderungen an das ausführende Personal ziehen das Erfordernis nach sich, qualifizierte Schulungen anzubieten und durchzuführen. Diese obligatorischen Schulungen schließen mit Prüfungen ab und führen zum Erwerb des Nachweises des „Ausbildungsbeirates Brückenabdichtung“ (AB-BA-Schein). Zur Legitimierung und Koordinierung der durchzuführenden Prüfungen sowie zur Überwachung des regelkonformen Ablaufes der Ausbildungen wurde ein Ausbildungsbeirat Brückenabdichtung (AB-BA) etabliert.

AB-BA-Schein-Lehrgang

Achtung – neuer Termin!

27. – 29.11.2024

Ort: 36341 Lauterbach (Hessen)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bauakademie Hessen-Thüringen e.V.
Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt/Main
Tel.: 069 / 95809-181, Fax: 069 / 95809-9181
info@bauhut.de, www.bauhut.de

Zertifizierung der Gussasphalteinbauer auf Brücken nach ZTV-ING

Einbau von Gussasphaltschutz- und Deckschicht auf Brückenbauwerken

 

Bei der Überarbeitung der ZTV-ING, Abschnitte 6.1 bis 6.4 hat das zuständige Fachgremium, der Arbeitsausschuss 7.7 „Brückenbeläge“ der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die Entscheidung getroffen, dass Qualitätsanforderungen an Gussasphaltverarbeiter in den ZTV festgeschrieben werden, um eine hohe Qualität der Gussasphaltarbeiten zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Zertifizierung der Gussasphalt verarbeitenden Betriebe auf Brückenbauwerken im Regelwerk vorgegeben. Die Zertifizierung der Unternehmen erfolgt durch die bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V., als neutrale Institution, die Betriebsprüfung wird durch externe Auditoren durchgeführt.

 

Zertifikat

Für Prüfungstermine sprechen Sie uns bitte an!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
bga Beratungsstelle für
Gussasphaltanwendung e.V.
Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn
Tel.: 0228 / 239899, info@gussasphalt.de

Fachbetrieb

Fachbetrieb GA

 

Die Mitgliederversammlung der Bundesfachabteilung Gussasphalt beschloss im September 2009 in Bonn, auf entsprechenden Antrag und unter konkreten Voraussetzungen an Unternehmen der Sparte Gussasphalt den Titel „Anerkannter Fachbetrieb Gussasphalt-Verarbeitung“ zu verleihen. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsam mit der Bundesfachabteilung „Gussasphalt“ der Deutschen Bauindustrie entwickelte Initiative, die der Qualitätssicherung in der Sparte Gussasphalt dienen wird. Die Grundsätze zur Verleihung, das Antragsformular bzw. der Verlängerungsantrag, eine Musterurkunde sowie die Gebührenordnung finden Sie hier zum Downloaden.

 

Fachbetrieb nach WHG

 

Gewässerschutz ist ein hohes Gut! Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe müssen nach § 62 „Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ des Wasserhaushaltsgesetzes, WHG, stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen. Gussasphalt-Dichtschichten mit wasserrechtlicher Zulassung für LAU-Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben verlegt werden. Fachbetriebe müssen nach § 62 der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“, AwSV, durch eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft zertifiziert sein. Hierzu müssen hinsichtlich Personal und Geräteausstattung die in § 62, AwSV, genannten Anforderungen erfüllt sein. Die bga vermittelt die entsprechenden Schulungen für Verbandsmitglieder. Zertifizierte Firmen werden dann unter gussasphaltfirmen.de als Fachbetrieb nach AwSV aufgeführt.

Verbandsveranstaltungen

Fortbildung und Informationsaustausch

 

Als deutscher Fachverband für Gussasphalt setzen wir uns aktiv dafür ein, die Verwendung von Gussasphalt im Bauwesen zu fördern. Neben unserer jährlichen Mitgliederversammlung, die in wechselnden Städten Deutschlands stattfindet, veranstalten wir regelmäßig Workshops zu unterschiedlichen Themen. Diese Workshops sind speziell auf Zielgruppen wie Bauleiter oder Fachberater unserer Mitgliedsunternehmen ausgerichtet.

Rückblick

IGV Jahresversammlungen

Fachtagungen

Neue Termine:

2025

  • 16. Mai 2024
    Mitgliederversammlung der bga e.V.
    in Usedom
  • 21. und 22. Mai 2025
    FGSV Asphaltstraßentagung in Baden-Baden
  • 09. und 10. Oktober 2025
    IGV-Kongress in Rotterdam/Niederlande

Kontakt

Wir informieren Sie gerne

3 + 1 =

Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V.

Rheinweg 24
53113 Bonn

E-Mail: info@gussasphalt.de
Telefon: +49 228 23 98 99

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