gussAward – Verschoben auf 2022!

Nominieren Sie jetzt Ihr Projekt!

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird die 5. Verleihung des gussAward um ein Jahr verschoben. Normalerweise würdigt die bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V. im Drei-Jahres-Rythmus Architekten und Planer für die Realisierung eines besonderen Projektes bei dem Gussasphalt eingesetzt wurde – sei es als Belag, Estrich, Abdichtung oder als künstlerisches Element.

Bis zum 31. Januar 2022 können Sie sich als verantwortlicher Architekt oder Planer – Einzelperson oder Arbeitsgemeinschaft – mit Ihrem Projekt bei uns bewerben. Eine Nominierung durch Dritte, z.B. durch das ausführende Gussasphaltunternehmen ist ebenfalls möglich.

Die Kriterien und erforderlichen Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie in den ausführlichen Teilnahmebedingungen und können Sie bei uns downloaden.

Die drei ersten Preisträger des gussAward 2022 können ihr Projekt einem breiten Fachpublikum während einer Vortragsveranstaltung der bga Mitte Mai 2022 vorstellen. Außerdem erscheint ein ausführlicher Projektbericht im GUSSASPHALT MAGAZIN 2022 Heft 1 mit einer Auflage von rund 11.500 Exemplaren. Den Erstplatzierten erwartet als Gewinn ein Gutschein für ein besonderes Wochenende für zwei Personen.

Wir freuen uns auf Ihr Projekt mit

Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V.

Dottendorfer Straße 86
53129 Bonn

E-Mail: info@gussasphalt.de
Telefon: +49 228 23 98 99

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